Das englische Pronomen “YOU” in Alleinstellung ist ein zur persönlichen Anrede der Abnehmer unentbehrlicher Ausdruck des allgemeinen englischen Sprachgebrauchs. Als Gemeingut im Sinne von
Artikel 2 lit. a MSchG ist das Wort „YOU“ freihaltebedürftig und deshalb vom Markenschutz ausgeschlossen.
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