Bundesgericht untersagt multidisziplinäre Anwaltskörperschaften
Das Schweizerische Bundesgericht hat an einer öffentlichen Urteilsberatung vom 15. Dezember 2017 entschieden, dass an einer Anwaltskörperschaft ausschliesslich im Anwaltsregister eingetragene Anwältinnen und Anwälte beteiligt sein dürfen (2C_1054/2016 und 2C_1059/2016).
Die schriftliche Begründung dieses Urteils liegt noch nicht vor.
Medienmitteilung – Urteil 2C_1054/2016; 2C_1059/2016 – Anwaltskanzlei in Form einer AG: Alle Aktionäre müssen eingetragene Anwälte sein.
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Bundesgericht (@bger_CH) 15. Dezember 2017