Richtlinien 01/2021 des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) für die Meldung von Datenschutzvorfällen [Version 2.0]

Die Richtlinien 01/2021 für die Meldung von Datenschutzverletzungen des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) [Version 2.0] enthalten nützliche Informationen in Bezug auf die Beurteilung der Meldepflicht von Verletzungen der Datensicherheit gemäss Artikel 33 DSGVO und Artikel 34 DSGVO. Überdies beinhalten diese Richtlinien eine Liste mit verschiedenen beispielhaften Szenarien und Erwägungen, ob aufgrund der Bewertung der konkreten Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen eine Pflicht zur Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde (Artikel 33 DSGVO) und/oder eine Pflicht zur Information der betroffenen Personen (Artikel 34 DSGVO) besteht bzw. nicht besteht.