Französische Datenschutzbehörde (CNIL) auferlegt Google LLC eine Strafe von EUR 50 Millionen wegen mangelhafter Information über die Verwendung von Nutzerdaten.

Kurz nach Inkrafttreten der DSGVO Ende Mai 2018 hat die Non-Profit-Organisation “Non of Your Business” (NOYB) im Namen einer als Nutzerin eines Smartphones mit dem Google-Betriebssystem Android betroffenen Person bei der französischen Datenschutzbehörde (CNIL) Beschwerde gemäss Artikel 80 EU-DSGVO gegen die Google LLC (CA 94043, USA) eingereicht. Praktisch zeitgleich hat auch die NGO “La Quadrature du Net” (LQDN) im Namen von 9973 in Frankreich niedergelassenen betroffenen Personen bei der französischen Datenschutzbehörde (CNIL) eine Beschwerde gemäss Artikel 80 EU-DSGVO gegen Google LLC eingereicht.

Aufgrund dieser beiden Beschwerden hat die französische Datenschutzbehörde (CNIL) mit Entscheid vom 21. Januar 2019  in Anwendung der Strafbestimmung von Artikel 83 DSGVO gegen Google eine Geldbusse von 50 Millionen Euro ausgesprochen.

HIV-Präventionskampagne "LOVE LIFE – bereue nichts": Das Schweizerische Bundesgericht weist Beschwerde von 35 von ihren Eltern vertretenen Kindern und Jugendlichen ab.

Gemäss dem Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts vom 15. Juni 2018 (2C_601/2016) handelt es sich bei der HIV-Präventionskampagne “LOVE LIFE – bereue nichts” des Bundesamts für Gesundheit (BAG) um sogenanntes “Realhandeln” einer Behörde. Damit dieses rechtlich beurteilt werden kann, verlangt das Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren (VwVG), dass die behördlichen Handlungen Rechte und Pflichten berühren. Dies wurde vom Schweizerischen Bundesgericht im vorliegenden Fall mit überzeugender Begründung verneint.

Die Beschwerdeführer, welche von der Eidgenössisch-Demokratischen Union (EDU), den “Christen für die Wahrheit” und der “Stiftung Zukunft Schweiz” unterstützt werden, erwägen nun, das Urteil an den Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg weiterzuziehen. In einer Mitteilung zeigen sich diese Organisationen enttäuscht über den Entscheid des Bundesgerichts und bezeichnen ihn als verantwortungslos. So fokussiere die Bildsprache der HIV-Präventionskampagne “LOVE LIFE – bereue nichts” auf “die Darstellung von Momenten sexueller Erregung” und sei folglich als sexualisierend zu beurteilen. Es sei äusserst bedauerlich, dass das Bundesgericht mit dem vorliegenden Entscheid dem BAG einen Freibrief ausstelle, “die Grenzen des Anstössigen zu überschreiten und den Jugendschutz mit Füssen zu treten“, argumentieren sie.