Google Switzerland GmbH und Facebook Switzerland Sàrl wehren sich erfolgreich gegen Anträge der Staatsanwaltschaft des Kantons Waadt zur Herausgabe von Nutzerdaten

Die schweizerischen Ländergesellschaften von Facebook (“Facebook Schweiz”) und Google (“Google Schweiz”) sowie deren Geschäftsführer können von der Staatsanwaltschaft des Kantons Waadt nicht zur Herausgabe von Daten zu mutmasslich in der Schweiz eröffneten Facebook- bzw. Google-Konten verpflichtet werden, da diese schweizerischen Ländergesellschaften nicht Inhaberinnen der fraglichen Daten sind und diese auch nicht unter ihrer Kontrolle haben. Um an die Daten zu gelangen, müssten diese auf dem Weg der internationalen Rechtshilfe bei Facebook Ireland Ltd bzw. Google Inc. herausgefordert werden.

Das Bundesgericht heisst deshalb die Beschwerden von Facebook Schweiz und Google Schweiz sowie deren Geschäftsführer gut.

1234