SVP-Abstimmungspropaganda "Kosovaren schlitzen Schweizer auf!": Verurteilungen wegen Rassendiskriminierung vom Bundesgericht bestätigt (Urteil 6B_610/2016)

Der Rassendiskriminierung macht sich schuldig, wer öffentlich zu Hass oder Diskriminierung gegen eine Person oder gegen eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion aufruft (Artikel 261 bis Absatz 1 StGB) oder wer diese deshalb öffentlich in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert (Artikel 261bis Absatz 4, erster Teilsatz StGB).


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Google Switzerland GmbH und Facebook Switzerland Sàrl wehren sich erfolgreich gegen Anträge der Staatsanwaltschaft des Kantons Waadt zur Herausgabe von Nutzerdaten

Die schweizerischen Ländergesellschaften von Facebook (“Facebook Schweiz”) und Google (“Google Schweiz”) sowie deren Geschäftsführer können von der Staatsanwaltschaft des Kantons Waadt nicht zur Herausgabe von Daten zu mutmasslich in der Schweiz eröffneten Facebook- bzw. Google-Konten verpflichtet werden, da diese schweizerischen Ländergesellschaften nicht Inhaberinnen der fraglichen Daten sind und diese auch nicht unter ihrer Kontrolle haben. Um an die Daten zu gelangen, müssten diese auf dem Weg der internationalen Rechtshilfe bei Facebook Ireland Ltd bzw. Google Inc. herausgefordert werden.

Das Bundesgericht heisst deshalb die Beschwerden von Facebook Schweiz und Google Schweiz sowie deren Geschäftsführer gut.

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