Urteil des Tribunal de Première Instance des Kantons Genf: Unrechtmässige Weitergabe von Mitarbeiterdaten an US-Behörden

Eine Mitarbeiterin der Credit Suisse, welche vom 1. August 2005 bis am 6. September 2012 in subalterner Funktion – zunächst als Auszubildende, anschliessend als Trainee und schliesslich als Assistant Relationship Manager des Desk North America International – für die Credit Suisse arbeitete, klagte vor dem Genfer Tribunal de Première Instance gegen ihre ehemalige Arbeitgeberin auf Feststellung der Unrechtmässigkeit der Weitergabe von Personendaten an US-Behörden im Rahmen des US-Steuerstreits und verlangte verschiedene superprovisorische und provisorische Massnahmen.

Das Genfer Tribunal de Première Instance entschied im Urteil vom 28. Mai 2015 (nicht rechtskräftig), dass die Weitergabe von Personendaten einer Bankangestellten in subalterner Funktion an die US-Behörden ausserhalb eines internationalen Amts- oder Rechtshilfeverfahrens unrechtmässig sei, da das private Interesse der Bewegungsfreiheit der Angestellten höher zu gewichten sei als das öffentliche Interesse der Bank zur Beilegung des Steuerstreits und damit der Verhinderung einer Anklage gegen die Bank.

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