Der Bundesrat setzt das totalrevidierte Datenschutzgesetz (nDSG) und die Ausführungsbestimmungen per 1. September 2023 in Kraft

Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 31. August 2022 beschlossen, das totalrevidierte Datenschutzgesetz (DSG) und die Ausführungsbestimmungen in der neuen Datenschutzverordnung (DSV) und der neuen Verordnung über Datenschutzzertifizierungen (VDSZ) am 1. September 2023 in Kraft treten zu lassen.

Das revidierte schweizerische Datenschutzrecht stellt die Vereinbarkeit mit dem europäischen Recht sicher und ermöglicht es, die modernisierte Datenschutzkonvention 108 des Europarats (Änderungsprotokoll zur Datenschutzkonvention 108 des Europarats [ERK 108]) zu ratifizieren. Diese Anpassungen im neuen Datenschutzrecht sind – für die Schweiz – wichtig, damit die EU die Schweiz weiterhin als Drittstaat mit einem angemessenen Datenschutzniveau anerkennt und die grenzüberschreitende Datenübermittlung auch in Zukunft ohne zusätzliche Anforderungen möglich bleibt.

Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register (DLT)

Mit dem ersten Teil des “Bundesgesetzes über die Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register”, welcher am 1. Februar 2021 in Kraft getreten ist, hat der schweizerische Gesetzgeber verschiedene rechtliche Grundlagen für Blockchain-basierte Rechtspositionen (wie Forderungen und Mitgliedschaftsrechte) sowie Vermögenswerte geschaffen.

Diese Gesetzgebung basiert auf einer genuin zivilrechtlichen Lösung, die den Parteien Instrumentarien zur Verfügung stellt, um ihre Rechte abzubilden und zu übertragen, die technischen Einzelheiten aber ausschliesslich der vertraglichen Vereinbarung der Parteien –  mithin frei von Vorgaben und/oder Genehmigungen staatlicher Zertifizierungs- oder Aufsichtsstellen – überlässt. Mit diesem gesetzgeberischen Ansatz soll verhindert werden, dass die technologische Entwicklung in eine bestimmte, staatlich vorgegebene Richtung gesteuert wird und zukünftige Innovationen behindert werden. In den neuen bzw. revidierten Bestimmungen im Obligationenrecht (Artikel 622 OR, Artikel 973c OR, Artikel 973d OR, Artikel 973e OR, Artikel 973f OR, Artikel 973g OR, Artikel 973h OR, Artikel 973i OR und Artikel 1153a OR) werden deshalb lediglich die Ziele definiert werden, welche ein Register erreichen muss, um eine traditionelle Urkunde als wertpapierrechtlichen Informationsträger zu ersetzen. Die technische Umsetzung dieser Vorgaben wird dagegen der Praxis überlassen.

Botschaft zum Bundesgesetz zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register (AS 2021 33; BBl 2020 233)

Bundesgesetz zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register (AS 2021 33; BBl 2020 329)

Die Aktien der MME Compliance AG wurden am 1. Februar um 00:00:01 auf der digitalen Aktienplattform der daura AG, ein Gemeinschaftsunternehmen der SIX Group AG, der Swisscom (Schweiz) AG und weiteren Partnern, als erste DLT-Registerwertrechte in der Schweiz erfasst.

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