Ein Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich, I. Zivilkammer, vom 9. Oktober 2013 betreffend die Auslegung einer Schiedsvereinbarung nach dem Vertrauensprinzip wird vom Schweizerischen Bundesgericht auf Beschwerde einer Partei teilweise aufgehoben und zu neuer Entscheidung an die Vorinstanz zurückgewiesen.