Der Schutz des Zauberwürfels "Rubik's Cube" als EU-Gemeinschaftsmarke muss aufgrund eines Urteils des EuGH vom EUIPO neu geprüft werden.

By Land Law

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat am 10. November 2016 die Entscheidung des Amts der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) aus dem Jahr 1999 und das Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) vom 25. November 2014 aufgehoben, welche die Eintragung der Form des “Rubik’s Cube” als dreidimensionale EU-Gemeinschaftsmarke bestätigt hatten. Das EUIPO muss nun unter Berücksichtigung der Feststellungen des EuGH (im Urteil vom 10. November 2016) eine neue Entscheidung fällen.

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