Christoph Byland ist im Anwaltsregister des Kantons Zürich eingetragen und mithin gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (BGFA) zur Interessenvertretung vor allen Gerichten und Verwaltungsbehörden der Schweiz zugelassen. Seine anwaltliche Tätigkeit  steht unter der Aufsicht der Aufsichtskommission über die Rechtsanwälte des Kantons Zürich gemäss der Verordnung des Obergerichts über die Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte (vom 15. Dezember 2004).

Diese Verordnung regelt – in Ergänzung der Bestimmungen des BGFA und des Anwaltsgesetzes des Kantons Zürich vom 17. November 2003 (Anwaltsgesetz) – die Organisation und die Geschäftsführung der Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte.

Weitere Informationen können auf der Seite “Aufsichtskommission über Rechtsanwälte” der Website der Zürcher Gerichte abgerufen werden.

Anwaltsregister des Kantons Zürich (Stand: 14. März 2024) [PDF, 870 KB]