SVP-Abstimmungspropaganda "Kosovaren schlitzen Schweizer auf!": Verurteilungen wegen Rassendiskriminierung vom Bundesgericht bestätigt (Urteil 6B_610/2016)

Der Rassendiskriminierung macht sich schuldig, wer öffentlich zu Hass oder Diskriminierung gegen eine Person oder gegen eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion aufruft (Artikel 261 bis Absatz 1 StGB) oder wer diese deshalb öffentlich in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert (Artikel 261bis Absatz 4, erster Teilsatz StGB).
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— Bundesgericht (@bger_CH) 13. April 2017
VIDEO:
- Sitzung der Strafrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts vom 13. April 2017 – 6B_610/2016: Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 1 und Abs. 4 erster Teilsatz StGB)