Neues Deutsches Verbraucherrecht in Kraft

By Land Law

Das deutsche Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) wurde am 14. Juni 2013 durch den Deutschen Bundestag beschlossen und ist am Freitag, 13. Juni 2014, in Kraft getreten.

Damit ändert sich nicht nur die Musterwiderrufsbelehrung, sondern auch verschiedene Informationspflichten für Online-Händler , welche über Online-Shops im In- und Ausland – mithin auch aus der Schweiz – Endverbraucher in Deutschland beliefern (B2C).

Gesetzgeberische Ziele der Verbraucherrechterichtlinie

  1. Verbesserung des Verbraucherschutzniveaus;
  2. Angleichung der Rechtsvorschriften in den europäischen Mitgliedsstaaten;
  3. Beseitigung der Hindernisse auf dem Binnenmarkt sowohl für Händler als auch Verbraucher;
  4. Verringerung der Kosten beim grenzüberschreitenden Handel.

 

Neuerungen für Online-Händler aufgrund der Verbraucherrechterichtlinie

  1. Einführung von weiteren grundlegenden vertraglichen Informationspflichten für Verbraucherverträge, z.B. Voraussetzungen für die Erhebung eines Entgelts für die Nutzung eines Zahlungsmittels;
  2. Weitreichende Vereinheitlichung des Rechts für Fernabsatzverträge, z.B. Neufassung des Widerrufsrechts bei Verbraucherverträgen sowie ein einheitliches europäisches Muster für Widerrufsbelehrungen;
  3. Verpflichtung des Online-Händlers zur Bestätigung eines Vertrages mit einem Verbraucher
  4. Hinweispflicht bezüglich der Akzeptanz von bestimmten Zahlungsmitteln und dem etwaigen Bestehen von Lieferbeschränkungen;
  5. Ergänzung bestimmter Vorschriften des Verbrauchergüterkaufrechts, welche die Leistungszeit sowie den Gefahrübergang beim Versendungskauf in Abweichung vom allgemeinen deutschen Kaufrecht regeln;
  6. Änderung der Vorschriften zur Tragung der Rücksendekosten.

 Abmahnungen aufgrund der Verbraucherrechterichtlinie

Anders als bei der im Jahr 2011 geänderten Widerrufs- und Rückgabebelehrung enthält das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) keine Übergangsvorschrift. Deshalb haben Verbraucher bzw. deren Rechtsanwälte Online-Händler bereits umittelbar nach dem Inkrafttreten wegen fehlender oder ungenügender Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie, insbesondere wegen der Verwendung der „alten“ Widerrufsbelehrung, abgemahnt.

Online-Handel und “Haustürgeschäfte” in der Schweiz

Anders als in der Europäischen Union (EU) sind Online-Händler in der Schweiz (noch) nicht verpflichtet, ihren Kunden (Verbrauchern) in der Schweiz ein Widerrufs- oder Rückgaberecht einzuräumen.

Ein Widerrufs- oder Rückgaberecht für Konsumenten besteht in der Schweiz (aktuell) lediglich dann, wenn Verträge über bewegliche Sachen und Dienstleistungen (mit Ausnahme von Versicherungsverträgen) als “Haustürgeschäfte” abgeschlossen werden und die Leistung des Kunden mehr als CHF 100 beträgt (Artikel 40a ff. OR).