EU-Richtlinie über Vorratsspeicherung ungültig

Der EU-Gerichtshof erklärt die EU-Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten elektronischer Kommunikationsdienste für ungültig.

Der EU-Gerichtshof sieht in der Verpflichtung zur Vorratsspeicherung von Daten (welche von Anbietern öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder Betreibern öffentlicher Kommunikationsnetzes erzeugt oder verarbeitet werden) und der Gestattung des Zugangs der zuständigen nationalen Behörden zu solchen Daten einen besonders schwerwiegenden Eingriff der Richtlinie in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschränkt.

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