Urteil des Tribunal de Première Instance des Kantons Genf: Unrechtmässige Weitergabe von Mitarbeiterdaten an US-Behörden
Das Genfer Tribunal de Première Instance entschied im Urteil vom 28. Mai 2015 (nicht rechtskräftig), dass die Weitergabe von Personendaten einer Bankangestellten in subalterner Funktion an die US-Behörden ausserhalb eines internationalen Amts- oder Rechtshilfeverfahrens unrechtmässig sei, da das private Interesse der Bewegungsfreiheit der Angestellten höher zu gewichten sei als das öffentliche Interesse der Bank zur Beilegung des Steuerstreits und damit der Verhinderung einer Anklage gegen die Bank.
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