Amtliche Veröffentlichungen des Bundes (AS, BBl, SR): Primatwechsel per 1. Januar 2016.
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Das Genfer Tribunal de Première Instance entschied im Urteil vom 28. Mai 2015 (nicht rechtskräftig), dass die Weitergabe von Personendaten einer Bankangestellten in subalterner Funktion an die US-Behörden ausserhalb eines internationalen Amts- oder Rechtshilfeverfahrens unrechtmässig sei, da das private Interesse der Bewegungsfreiheit der Angestellten höher zu gewichten sei als das öffentliche Interesse der Bank zur Beilegung des Steuerstreits und damit der Verhinderung einer Anklage gegen die Bank.
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