Die Wettbewerbskommission (WEKO) darf Daten eines mit einer Sanktionsverfügung wegen Wettbewerbsabreden im Strassen- und Tiefbau abgeschlossenen Kartellverfahrens auf dem Weg der Amtshilfe an eine Gemeinde bekanntgeben.

BVGer, A-6315/2014: Einsicht der Gemeinde Meilen in Kartellverfahrensakten nach DSG 19 I lit. a; Anforderungen an … https://t.co/I6c6O3HUWr
— daten:recht (@daten_recht) 2. September 2016